Hinweis der Technischen Kommission
07.01.2010
Neuerdings werden Neoprenanzüge in der Stärke von 7 mm angeboten.
Die Technische Kommission der Deutschen Triathlon Union möchte darauf hinweisen,
dass alle Neoprenanzüge, die nicht der aktuellen Sportordnung entsprechen, verboten sind.
DTU Sportordnung F. 3.1 Kälteschutzanzüge / Neoprens
Die maximale Gesamtstärke eines Neoprenanzuges darf 5 mm nicht überschreiten
und er darf aus nicht mehr als 3 Einzelteilen bestehen, und zwar einer Gesichtsmaske,
einem Oberkörper- und einem Unterkörperteil.
Kälteschutzanzüge ( Neoprens ) und Schwimmanzüge dürfen nicht übereinander getragen werden.
Die Technische Kommission
