Kommpressionskleidung beim Schwimmen

von Nina Stern

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Zum Thema Kompressionskleidung beim Schwimmen gibt die Technische Kommission folgende Erläuterung:

In der neuen DTU Sportordnung Ausgabe 3 vom 01.02.2011 ist Folgendes zu finden:

F  Das Schwimmen
F.1  Allgemeine Bestimmungen
g) Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken, Kompressionskleidung,
 Paddles und Schnorchel 

Um die Unklarheiten in der Definition "Kompressionskleidung" auszuräumen folgender Hinweis:

Unter verbotener Kompressionskleidung beim Schwimmen sind zusätzliche
Kompressionskleidungsteile aller Art an Beinen und Armen zu verstehen.
Einteiler, Top, Shirt und Short mit Kompressionswirkung sind erlaubt.

Bernhard Früh
Sprecher der Technischen Kommission

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