Bekanntmachung vom 03.05.2011

Die Deutsche Triathlon Union gibt bekannt, dass die NADA gemäß Art. 10.10.2 NADC i.V. mit § 1.1. ADC-DTU Folgendes festgestellt hat:

Herr Steffen Schreiber hat

1. Mit der Teilnahme am Abu Dhabi International Triathlon 2011 am 12. März 2011 gegen das Teilnahmeverbot während einer Sperre gemäß Art. 10.10.1 NADC i.V.m. §1.1.ADC-DTU

verstoßen.

2. Die Ergebnisse der Teilnahme werden annulliert und die ursprünglich vom Deutschen Sportschiedsgericht am 17. Februar 2011 festgelegte Wettkampf- und Trainingssperre von zwei Jahren beginnt mit dem Tag des Verstoßes gegen das Teilnahmeverbot erneut zu laufen. Die Sperre beginnt somit am 12. März 2011 und endet mit Ablauf des 11. März 2013.

Bekanntmachung vom 04.03.2011

Die Deutsche Triathlon Union gibt bekannt, dass bei

Herrn Steffen Schreiber

am 14.08.2010 bei einer Wettkampfkontrolle ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis (Rekombinantes Erythropoietin, Substanzgruppe S 2.1, Artikel 10.4 NADA-Code) vorlag und ein Disziplinarverfahren gem. Art. 7 des Anti-Doping-Codes der DTU eingeleitet wurde.

Das Deutsche Sportschiedsgericht hat am 17.02.2011 gem. § 32.2 DIS-Sport-Schiedsgerichtsordnung folgenden Schiedsspruch erlassen:

1. Der Schiedsbeklagte wird wegen Verstoßes gegen Artikel 2.1. NADC i.V.m. § 1.1. ADC-DTU mit einer Wettkampf- und Trainingssperre von 2 Jahren sanktioniert.

2. Unter Anrechnung der vorläufigen Suspendierung des Schiedsbeklagten gem. Artikel 10.9.1. Satz 2 i.V.m. 10.9.3. NADC i.V.m. § 1.1. ADC-DTU durch die Schiedsklägerin beginnt die Sperre rückwirkend ab dem 1.10.2010 und endet mit Ablauf des 30.09.2012.