Nominierungsgrundsätze
- Es können nur Athletinnen/Athleten nominiert werden (incl. WC), die im Doping-Kontroll-System der NADA seit spätestens 30.11.2011 angemeldet sind.
- Die maximale Teilnehmerzahl gilt grundsätzlich als Obergrenze.
- Sollten mehr Athletinnen/Athleten die geforderten Nominierungsleistungen erfüllen, so gilt immer der direkte Vergleich als Entscheidungsgrundlage.
- gültiger aktueller Athletenvertrag
- Grundsätzlich ist ein Start bei der Deutschen Meisterschaft bzw. der Deutschen Junioren-Meisterschaft Voraussetzung für eine Nominierung.
Anmerkungen:
Der Leistungssportausschuss der DTU ist allein verantwortlich, die Athleten für die jeweiligen Wettkämpfe zu nominieren. Sollten mehr Athleten die Direktqualifikation erreichen als die DTU Startplätze zur Verfügung hat, entscheidet der Leistungssportausschuss unter Berücksichtigung der ITU-Rankinglisten, Formkurven und Gesundheit, welche Athleten nominiert werden.
Der Leistungssportausschuss der DTU behält sich das Recht vor, die jeweiligen Kontingente nicht vollständig auszuschöpfen.
Änderungen der Nominierungsrichtlinien aufgrund Entscheidungen und Regeländerungen u.a. seitens der ITU sind vorbehalten.
