Nominierungskriterien

  1. Es können nur Athleten nominiert werden, die beim Dopingkontrollsystem der Nada seit spätestens 30.11.2012 angemeldet sind.
  2. Die max. Teilnehmerzahl für die DTU von Seiten der ITU gilt grundsätzlich als Obergrenze.
  3. DTU Startberechtigung (DTU-Startpass), sowie unterschriebene Athletenvereinbarung.
  4. Bei Verletzung, Krankheit usw., sowie verbandsschädigendem Verhalten behält sich das Präsidium der DTU vor, die Nominierung von Athleten zurückzunehmen. Ersatzathleten können hinsichtlich ihres Leistungsstands und ihrer Leistungsperspektive nachnominiert werden.
  5. Grundsätzlich behält sich das Präsidium der DTU vor, Athleten aufgrund einer positiven Leistungsperspektive, -Entwicklung und aus teamtaktischen Gründen zu nominieren.
  6. Sollten mehrere Athleten die geforderten Nominierungskriterien erfüllen, zählt der direkte Vergleich als Entscheidungsgrundlage.

Anmerkungen:
Der Leistungssportausschuss der DTU schlägt dem Präsidium die Athleten zur Nominierung für die jeweiligen Wettkämpfe vor, die Nominierungsentscheidung nimmt schließlich das Präsidium der DTU vor. Sollten mehr Athleten die Direktqualifikation erreichen als die DTU Startplätze zur Verfügung hat, entscheidet der Leistungssportausschuss unter Berücksichtigung der ITU-Rankinglisten, Formkurven und Gesundheit, welche Athleten nominiert werden.
Der Leistungssportausschuss der DTU behält sich das Recht vor, die jeweiligen Kontingente nicht vollständig auszuschöpfen.
Änderungen der Nominierungsrichtlinien aufgrund Entscheidungen und Regeländerungen u.a. seitens der ITU sind vorbehalten.


Ansprechpartner

Ralf Ebli
Otto-Fleck Schneise 8
60528 Frankfurt
Tel.: 069 / 677 205 21
Fax: 069 / 677 205 11
E-Mail an: Ralf Ebli