Zusatzversicherung für Startpass-Inhaber

05.11.2007 –  Haupt-Administrator

Anbei eine allgemeine Beschreibung des Risikos "Privater Triathlonsport Allgemein" der ARAG Versicherung. Diese Beschreibung gilt nur im Zusammenhang mit den Merkblättern der einzelnen…

Anbei eine allgemeine Beschreibung des Risikos "Privater Triathlonsport Allgemein" der ARAG Versicherung. Diese Beschreibung gilt nur im Zusammenhang mit den Merkblättern der einzelnen Landesportverbände/Landesverbände.

Infos und Fragen über die DTU-Geschäftstelle sowie die jeweiligen Landesverbände.


Privater Triathlonsport
Versicherungsschutz über die DTU für Startpassinhaber


Gegenstand der Versicherung
Für die Startpassinhaber der DTU besteht Versicherungsschutz im Rahmen des
Sportversicherungsvertrages des jeweiligen LSB/LSV, dem der Hauptverein des
Startpassinhabers angeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht Grundsätzlich im
Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung und - soweit im Sportversicherungsvertrag
enthalten - auch im Rahmen einer Rechtsschutz- und Krankenversicherung.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Erwerb des Startpasses und endet mit der
Rückgabe oder dem Ablauf des Startpasses.

Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz besteht für die Startpassinhaber bei der privaten Ausübung des
Triathlonsports in den Sportarten Schwimmen, Laufen und Radfahren. Mitversichert sind
übliche spezifische Trainingsmethoden wie Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen,
Skilanglauf.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch ausdrücklich nicht auf die Ausübung von
weiteren Sportarten, wie z.B. Tennis, Fußball etc..

Warum Zusatzversicherung?
Die private Triathlonausübung ist über den jeweiligen Sportversicherungsvertrag nicht
versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Sportausübung im
Vereinsrahmen.
Durch Abschluss dieser Zusatzversicherung hat der Startpassinhaber grundsätzlich
Versicherungsschutz im Rahmen seines für ihn gültigen Sportversicherungsvertrages bei der
Ausübung des Triathlonsports.

Geltungsbereich / Wegerisiko / Ausschlüsse
Versicherungsschutz besteht im In- und Ausland. Lediglich in der Rechtsschutzversicherung
erfolgt eine Begrenzung auf Europa.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung/Arbeitsstätte zur
unmittelbaren versicherten Sportausübung und endet nach der Rückkehr mit deren
Widerbetreten. Versicherungsschutz besteht neben den Sportarten Schwimmen-, Laufen
grundsätzlich auch beim Radfahren (auch bei Fahrten zur Arbeitsstätte). Ausgeschlossen
bleibt jedoch die Ausübung eines Berufes (z.B. als Briefträger). Versicherungsschutz besteht
auch beim Auf- und Absteigen sowie Tragen und Führen eines Fahrrades.

Erweiterung beim Vereinssport
Zusätzlich sind sowohl bei der privaten Ausübung des Triathlonsports als auch bei der
Ausübung im Vereinsrahmen gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen
untereinander aus Personen- und Sachschäden versichert.

Ein Merkblatt mit dem genauen Leistungsumfang des Sportversicherungsvertrages
sowie ein Kurzmerkblatt erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsbüro. Die meisten
LSB/LSV finden Sie unter
www.arag-sport.de