Sportordnung 2020: die wichtigsten Änderungen

14.02.2020 –  Thorsten Eisenhofer

Noch dauert es, bis die Wettkampfsaison 2020 so richtig
Fahrt aufnimmt. Trotzdem ist es für Triathleten schon jetzt sinnvoll und hilfreich,
sich mit der Sportordnung für 2020 zu…

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Noch dauert es, bis die Wettkampfsaison 2020 so richtig Fahrt aufnimmt. Trotzdem ist es für Triathleten schon jetzt sinnvoll und hilfreich, sich mit der Sportordnung für 2020 zu befassen, die wieder einige Änderungen gegenüber dem Vorjahr mit sich bringt. Änderungen betreffen beispielsweise die Aufnahme von SwimRun, Zeitstrafen bei Schülern und Jugendlichen sowie neue Bezeichnungen für die Altersklassen. Die Sportordnung ist von der Technischen Kommission überarbeitet und vom Präsidium der Deutschen Triathlon Union (DTU) beschlossen worden. Sie ist damit ab sofort gültig. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

SwimRun

SwimRun, nicht zu verwechseln mit Swim & Run, ist in die Sportordnung der DTU aufgenommen worden. SwimRun ist ein Teamsport für zwei Athlet*innen, die in mehrfachen Wechseln Schwimmen und Laufen betreiben. Ein Wettkampf muss dabei aus mindestens jeweils zwei Teilstrecken Schwimmen und Laufen bestehen.

Die wichtigsten Regeln sind: nichtmotorisierte Hilfsmittel sind erlaubt, wobei es Größenbegrenzungen gibt. Es gibt die Distanzen Super-Sprint (unter 10 Kilometern), Sprint (10 bis 20 km), SwimRun (20 bis 45 km) und Ultra SwimRun (45 km und mehr). SwimRun wird in Teams zu zwei Athlet*innen ausgetragen. Wertungen gibt es in den Klassen Männer, Frauen und Mixed. Für die Distanzen SwimRun und Ultra SwimRun müssen die Athlet*innen mindestens 18 Jahre alt sein.

Zeitstrafen bei Schüler*innen und Jugendlichen

Die Dauer von Zeitstrafen für Schüler*innen und Jugendliche sind angepasst worden. Die Strafe für sonstige Vergehen, auch Mikrozeitstrafe genannt, beträgt für alle Schüler- und Jugendklassen 10 Sekunden. Beim Windschattenfahren bekommen Schüler D/C eine Strafe von 10 Sekunden, Schüler B von 15 Sekunden, Schüler A/Jugend B von 30 Sekunden und Jugend A von 1 Minute.

Eine generelle Neuerung bei Zeitstrafen ist: Ist eine Anzeige der Verwarnung gegenüber dem Athleten im laufenden Wettkampf nicht möglich, kann diese auch durch Aushang im Zielbereich bekannt gemacht werden.

Änderungen der Altersklassen-Bezeichnungen

Für die Alters- und die Seniorenklassen gibt es neue Bezeichnungen. Aus der Altersklasse (AK) 0 wird die AK 16-17 beziehungsweise AK 18-19, aus der AK 1 die AK 20, aus der AK 2 die AK 25, aus der AK 3 die AK 30 und aus der AK 4 die AK 35.

Auch die Wertungsklassen ab dem Seniorenbereich werden nun nach dem Alter des jeweils jüngsten Jahrgangs der Altersklasse benannt. Aus den Senioren 1 wird also die AK 40, aus den Senioren 2 die AK 45 und so weiter.

Schwimmen

Änderungen gibt es beim Schwimmen für den Nachwuchs bei kalten Außentemperaturen. Bei einer Außentemperatur von weniger als zwölf Grad Celcius ist eine Pause nach dem Schwimmen von 15 Minuten verpflichtend.

Check-In-Zeiten

Der Absatz zur Einhaltung der Check-In-Zeiten wurde um den Passus ergänzt, dass ein verspäteter Check-In dazu führen kann, dass ein Teilnehmer*in nicht starten darf. In Ausnahmefällen ist ein verspäteter Check-In mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Der Athlet wird in diesem Fall mit einer Mikrozeitstrafe belegt.

Staffelwettkämpfe

Bei einem Staffelwettkampf darf ein*e Teilnehmer*in, wenn die Staffel zu zweit absolviert wird, nun auch zwei Disziplinen in Folge absolvieren – dies gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren.

Die DTU-Sportordnung 2020 zum Download