Verfahren Maximilian Schwetz gegen die DTU - Termin zur mündlichen Verhandlung

19.04.2017 –  Jan Sägert

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main fand heute der Termin zur mündlichen Verhandlung in dem von Maximilian Schwetz gegen die DTU angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren statt. In dem…

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main fand heute der Termin zur mündlichen Verhandlung in dem von Maximilian Schwetz gegen die DTU angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren statt. In dem Verfahren hat der Athlet beantragt, dass die Deutsche Triathlon Union ihn für den ITU Triathlon World Cup in Chengdu (China) und das Rennen ITU World Triathlon Series in Yokohama (Japan) nominiert, obwohl er die Nominierungskriterien des Dachverbands derzeit nicht erfüllt.

Angebot eines Vergleichs abgelehnt

In dem Termin wurde zunächst ein möglicher Vergleich verhandelt. Die DTU bot dem Athleten an, den geforderten Leistungsnachweis bei einem Test am 29. April 2017 (dieser dann offen für alle am 18. März 2017 beim Test in Potsdam erkrankten/verletzten Athleten wie auch der Test am 6. Mai 2017 in Saarbrücken) zu erbringen und die Athletenvereinbarung für die beiden streitgegenständlichen Wettkämpfe unter dem Vorbehalt nachgelagerter Gespräche und ggf. einer gerichtlichen Überprüfung abzuschließen. Der Athlet hat dieses Angebot abgelehnt.

Im Übrigen wurden die unterschiedlichen Rechtsauffassungen ausgetauscht. Das Gericht wird nun am Montag, 24. April 2017 sein Urteil verkünden.